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Achtung,
die Straßen-Kameras werden auf Weisung des
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Recht auf Akteneinsicht
Frau Bayer, abgeschaltet.
(Von mir festgelegter Termin ist der 11.07.2010)
Siehe unten

Live - Kamera1

Live - Kamera 2
Die Kamera 2 wird erst installiert und es kann daher zu Ausfällen kommen.

    Für Surfer mit großen Monitor und schnellen
Internetzugang, hier die Doppelcamseite.
 

Live - Kamera 3

Achtung:  Java kann erforderlich sein ! 
 

Zur Begründung heißt es:

Beim Einsatz von Webcams müssen Vorkehrungen getroffen werden, die eine Veröffentli­chung von personenbezogenen Bildern ausschließen. Wird die Auflösung der Kameras auf 320 x 240 Pixel reduziert, können primäre personenbezogene Bildanteile (wie Gesichter, Autokennzeichen) unkenntlich gemacht werden.

Personenbeziehbare Informationen (z. B. Beleuchtungsvarianten der Fenster bei Dunkelheit, Farbe und Typ der parkenden Autos, typische Merkmale und Handlungsweisen der Nachbarn etc.) werden aber trotzdem erfasst und veröffentlicht. Damit werden einzelne Personen und deren Verhaltensweisen identifizierbar und damit zu personenbeziehbaren Vorgängen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass für eine Beobachtung und Überwachung von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen ausschließlich die Sicherheitsbehörden zuständig sind.

(Anmerkung: Von der Überwachung meiner Homepage wird seit dem 22.04. auch sehr rege Gebrauch gemacht)

Nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist die unbefugte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten, was Sie mit der Videoüberwachung der Moosfennstraße in Werder vornehmen, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG.

Nach Abs. 3 dieser Vorschrift kann eine Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro verhängt werden.

Ich bitte Sie, der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen, dass Kamera 1 und Kamera 2 abgeschaltet sind und bei Kamera 3 der Erfassungsbereich so eingestellt ist, dass max. 1 m der Fußgängerzone im Bild sind.

(Was ich hiermit gemacht habe, denn Sie sind ja fast täglich online!)

 
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